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und Umstellungspflichten. Der BVDM fordert daher, den Beginn der Anwendung auf frühestens 1. Januar 2027 zu verschieben. Zu viele Unklarheiten, viel zu wenig Zeit Viele zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung
überfordern. Der BVDM fordert daher das BMUKN auf, eine Verschiebung der neuen Pflichten bis zum 1. Januar 2027 zu ermöglichen. Unklare Vorgaben und zu kurze Vorbereitungszeit Zahlreiche zentrale Fragen zur praktischen
des Erzeugers auf den Verpackungen, auch z. B. die Definition der einzelnen Wirtschaftakteure. Ab 2027 gelten dann die Anforderungen aus der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), wonach