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2025) und den übrigen Unternehmen (30. Dezember 2024) Rechnung zu tragen. Übergangsregelung bis Ende 2027 und EU-Holzhandelsverordnung Durch die EUDR wird die EU-Holzhandelsverordnung Nr. 995/2010 (EUTR) [...] Abgabe einer Sorgfaltserklärung.…
Allerdings gilt die EU-Holzhandelsverordnung für eine Übergangszeit von drei Jahren bis zum 31. Dezember 2027 weiterhin für Holz und Holzerzeugnisse, die vor dem 29. Juni 2023 erzeugt und ab dem 30. Dezember