Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat auf ihrer Homepage den sog. Selbstcheck Erwerbsstatus veröffentlicht: Dabei handelt es sich um einen Online-Fragebogen zur Einschätzung, ob eine bestimmte Tätigkeit tendenziell eher als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuschätzen ist. Sie finden den Selbstcheck hier auf der Internetseite der DRV Bund: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbstcheck-erwerbsstatus.html Wesentlicher Inhalt Der Selbstcheck enthält mehrere Fragen zur ausgeübten Tätigkeit, zur Eingliederung in den Betrieb und zum Unternehmerrisiko, die aus Auftragnehmer- oder aus Auftraggebersicht beantwortet werden können. Die Beantwortung dieser Fragen dauert 10 bis 15 Minuten. Nach der Beantwortung kann eine Einschätzung angefordert werden, ob das Rechtsverhältnis eher als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuschätzen ist. Diese Einschätzung basiert nach Angaben der DRV Bund auf den Angaben zu den einzelnen Fragen und der Bewertung dieser Angaben nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien. Die DRV Bund betont, dass es sich bei dieser Einschätzung um eine erste Tendenz zur Orientierung handelt, die unverbindlich ist und kein Statusfeststellungsverfahren ersetzt. Der Selbstcheck kann nicht genutzt werden für Tätigkeiten von Gesellschafter-Geschäftsführern (GmbH), mitarbeitenden Gesellschaftern (GmbH) und Fremdgeschäftsführern (GmbH). Bewertung Es ist gut, dass die DRV Bund einen Schritt in Richtung mehr Transparenz bei der Statusfeststellung geht. Die BDA setzt sich seit langem dafür ein, dass die Sozialversicherungsträger die konkreten Prüfkriterien und ihre Gewichtung umfassend offenlegen. Der Fragebogen stellt teils sehr konkrete Detailfragen zur Ausgestaltung der Tätigkeit, die tiefer gehen als die Schilderungen in den einschlägigen Rundschreiben der Sozialversicherungsträger. Das betrifft etwa den Umgang mit Urlaubszeiten und sonstigen Abwesenheiten, ebenso wie verschiedene Aspekte der Eingliederung. Daher kann der Fragebogen in manchen Fällen zum besseren Verständnis der entscheidenden Kriterien beitragen, bei sehr geringem zeitlichem Aufwand. Allerdings betont die DRV Bund, dass die Ergebnisse des Selbstchecks unverbindlich sind. Ob die Ergebnisse des Selbstchecks regelmäßig mit den Ergebnissen der Sozialversicherungsträger in ihren Prüfverfahren übereinstimmen, bleibt abzuwarten. Mit dem Ausschluss von Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Fremdgeschäftsführern bleiben zudem wichtige Berufsgruppen außen vor, deren Statusabgrenzung regelmäßig Fragen aufwirft.