Schwerbehinderung im Stellenbesetzungsverfahren - Ausarbeitung von unternehmer nrw
Das Arbeits- und Sozialrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen. Diese gelangen nicht erst in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, sondern schon bei der Planung und Besetzung freier Stellen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Anwendung. Arbeitgeber müssen bereits zu diesem Zeitpunkt vielfältige Pflichten beachten, da Verstöße Schadensersatzansprüche gemäß § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nach sich ziehen können.
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