Zum 1. Januar 2026 sind neue Regelungen zur Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Kraft getreten. Kernelement ist der neu eingeführte § 41 Abs. 2 SGB VI, der sachgrundlose Befristungen mit Altersrentnern erleichtert und zugleich das bislang geltende Vorbeschäftigungsverbot aufhebt. Flankierend wurde mit der sogenannten Aktivrente ein steuerlicher Anreiz zur Weiterarbeit geschaffen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen arbeits- und steuerrechtlichen Neuerungen sowie Hinweise für die betriebliche Praxis. Das vollständige Rundschreiben können Sie herunterladen.