Lohnsteuer: Steuerliche Behandlung Aufladen eines Elektrofahrzeuges
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. November 2025 ein Schreiben zu Steuerbefreiung für gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs an einer betrieblichen Ladeeinrichtung sowie zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten erlassen.