Die EU Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) ist bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Nach derzeitigem Stand ist nicht absehbar, dass in Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt ein Umsetzungsgesetz verabschiedet und in Kraft treten wird. Der erste Entwurf eines Umsetzungsgesetzes steht noch aus, wird aber in Kürze erwartet. Grundsätzlich gilt, dass EU-Richtlinien eines Umsetzungsakts bedürfen und keine direkte Rechtswirkung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Privatwirtschaft haben. Bereits jetzt prüfen einige Unternehmen etwaige Handlungsbedarfe. Im Folgenden wird eine Orientierung zum Inhalt der Richtlinie sowie zum Umgang vor und nach der Umsetzung in nationales Recht gegeben. Die FAQ bietet einen Überblick über Regelungen, die der deutsche Gesetzgeber möglicherweise in Umsetzung der europäischen Richtlinie formulieren wird. Solange das deutsche Gesetz nicht verabschiedet und in Kraft getreten ist, besteht keine Pflicht zur Umsetzung. Wir empfehlen daher, den deutschen Gesetzgebungsprozess abzuwarten und nicht vorauseilend strukturelle Änderungen umzusetzen.