Die Hitze kann auch am Arbeitsplatz zur Belastung werden. Um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und gleichzeitig einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, ist ein bewusster Umgang mit der Sommerhitze entscheidend. Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen. Bei Arbeiten im Freien sind bei entsprechender UV Belastung Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Das immer wieder von Gewerkschaften in die Diskussion gebrachte „Recht auf Hitzefrei“, besteht – allein wegen der Sommerhitze – nicht. Auch haben Beschäftigte keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber – wegen der Sommerhitze – im „Homeoffice“ bzw. mobil zu arbeiten. Die wichtigsten Praxisfragen haben die UBW in ihren FAQ zusammengefasst.