Das Landesjustizministerium Baden-Württemberg hat ein Merkblatt zur Beschäftigung von Asylbewerbern, Schutzberechtigten und ausreisepflichtigen Ausländern herausgegeben. Darüber hinaus hat das Landesjustizministerium die Ausländerbehörden angewiesen, zukünftig bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln für Fachkräfte die jeweilig in Betracht kommende Höchstdauer auszuschöpfen.