Wirtschaftsrecht

EU-Konsultation zur Zahlungsverzugsverordnung – Ihre Meinung ist gefragt!

Re 14/2025

Die EU-Kommission hatte 2023 einen Entwurf für eine neue Zahlungsverzugsverordnung vorgelegt, die u. a. starre Zahlungsfristen von 30 Tagen vorsieht. Nun hat die Diskussion wieder Fahrt aufgenommen: Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum Zahlungsverzug eingeleitet. Unternehmen können bis zum 25. September 2025 ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen.