Entsendung in Abkommensstaaten - elektronisches SVA-Verfahren ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird das bereits für „Bescheinigungen über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind“ (sog. A1-Bescheinigungen) bekannte elektronische Antragsverfahren erweitert.
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