Entgelttransparenz und Auskunftsanspruch

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit seiner Entscheidung vom 19.02.2026 (Az.: 8 AZR 83/25) mit der Reichweite von Auskunftsansprüchen nach dem derzeit geltenden Entgelt­transparenzgesetz zu befassen. Das Urteil ist insbesondere deshalb von besonderer Bedeutung, weil es als erste veröffentlichte BAG-Entscheidung nach Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelt­transparenzrichtlinie Aussagen zum Verhältnis zwischen dem geltenden Entgelttransparenzgesetz und den unionsrechtlichen Vorgaben trifft.