Entgelttransparenz und Auskunftsanspruch
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit seiner Entscheidung vom 19.02.2026 (Az.: 8 AZR 83/25) mit der Reichweite von Auskunftsansprüchen nach dem derzeit geltenden Entgelttransparenzgesetz zu befassen. Das Urteil ist insbesondere deshalb von besonderer Bedeutung, weil es als erste veröffentlichte BAG-Entscheidung nach Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie Aussagen zum Verhältnis zwischen dem geltenden Entgelttransparenzgesetz und den unionsrechtlichen Vorgaben trifft.
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