<p class="text-justify">Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre <strong>Information 206-009</strong> zur <strong>Suchtprävention in der Arbeitswelt</strong> grundlegend überarbeitet. Anlass waren insbesondere die Teillegalisierung von Cannabis, die neue ICD-11-Klassifizierung sowie aktualisierte Empfehlungen zum Umgang mit Alkohol. Die Publikation richtet sich insbesondere an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsärzte und betriebliche Interessenvertretungen.</p> <p class="text-justify">Für Arbeitgeber sind insbesondere <strong>folgende Hinweise</strong> von Bedeutung:</p> <ul style="margin-left:8px;"><li data-list-item-id="ee0b98921cf156bf2fd40141a49a95d10"><p class="text-justify"><span><u>Sicherheit geht vor:</u> Beschäftigte dürfen nicht weiter mit Tätigkeiten beschäftigt werden, wenn sie infolge von Alkohol, Drogen oder Medikamenten erkennbar nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. Führungskräfte müssen bei konkreten Auffälligkeiten handeln.</span></p></li><li data-list-item-id="e121f1c9de410ebf62eb52968180d0b29"><p class="text-justify"><span><u>Klare betriebliche Regeln:</u> Die DGUV empfiehlt eindeutige Regelungen zum Umgang mit Suchtmitteln. Ein generelles betriebliches Suchtmittelverbot kann - unter Beachtung der Mitbestimmung des Betriebsrates - vereinbart werden. Für besonders gefahrgeneigte Tätigkeiten können sich weitergehende Regelungen anbieten.</span></p></li><li data-list-item-id="e8b01880eb19d24b0f72e2d060f695a62"><p class="text-justify"><span><u>Medikamente nicht außer Acht lassen:</u> Auch bestimmungsgemäß eingenommene Medikamente können Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen. Dies ist insbesondere beim Führen von Fahrzeugen, beim Bedienen von Maschinen und bei sonstigen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten zu berücksichtigen.</span></p></li><li data-list-item-id="e81e776df52c2f039a2d3264c3ca4a0cd"><p class="text-justify"><span><u>Vorgehen im Akutfall:</u> Bei erkennbarer Beeinträchtigung ist die weitere Beschäftigung gegebenenfalls sofort zu unterbinden und für einen sicheren Heimweg zu sorgen. Die DGUV weist darauf hin, dass Kosten eines erforderlichen Heimtransports der betroffenen Person in Rechnung gestellt werden können. Will eine erkennbar beeinträchtigte Person dennoch selbst mit dem Fahrzeug fahren und lässt sie sich hiervon nicht abhalten, soll die Polizei eingeschaltet werden.</span></p></li><li data-list-item-id="e5a3643884c0a5b1cfb2c21257a56870e"><p class="text-justify"><span><u>Alkohol- und Drogentests:</u> Tests können bei konkretem Verdacht in Betracht kommen. Dabei sind insbesondere Persönlichkeitsrechte, Verhältnismäßigkeit und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten. Bei besonderen gefährlichen Tätigkeiten können Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen unter bestimmten Voraussetzungen auch regelmäßige verdachtsunabhängige Drogentests vorsehen.</span></p></li><li data-list-item-id="efbd39f390ac7b5ef7a39967bd534d9e2"><p class="text-justify"><span><u>Prävention statt nur Sanktion:</u> Empfohlen werden insbesondere die Schulung von Führungskräften, klare Gesprächsleitfäden, betriebliche Hilfsangebote und ein abgestuftes Interventionsverfahren. Die DGUV stellt hierzu beispielhaft einen Stufenplan von ersten Gesprächen und Hilfsangeboten bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen dar.</span></p></li></ul> <p class="text-justify"><strong>Unsere Empfehlung:</strong> Unternehmen sollten die Veröffentlichung zum Anlass nehmen, vorhandene Alkohol-, Drogen- und Suchtmittelregelungen sowie entsprechende Betriebsvereinbarungen zu überprüfen. Dabei sollten insbesondere Cannabis, Medikamenteneinfluss, das Vorgehen bei akuten Verdachtsfällen, sichere Heimtransporte, Testverfahren sowie ein abgestuftes Vorgehen bei wiederholten Auffälligkeiten ausdrücklich geregelt werden.</p>