Das Bundesfinanzministerium hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der im Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgesehenen Evaluation des Förderbetrags zur betrieblichen Altersvorsorge nach § 100 EStG beauftragt. Das hierzu übersandte Schreiben zur Evaluationsbefragung erhalten Sie anbei (Anlage). HintergrundMit dem BAV-Förderbetrag nach § 100 EStG werden zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung von Beschäftigten mit geringem Einkommen steuerlich gefördert. Der Förderbetrag beträgt 30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro jährlich. Voraussetzung für eine Förderung ist u. a. ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von mindestens 240 Euro jährlich und bei monatlicher Lohnzahlung ein Arbeitslohn von höchstens 2.575 Euro im Monat. Für die Evaluation bittet das BZSt um Einschätzungen und Erfahrungen der Verbände sowie ihrer Mitgliedsunternehmen. Hierfür stehen getrennte Online-Fragebögen für Spitzenverbände und Unternehmen zur Verfügung.BewertungAus Arbeitgebersicht sollte die Evaluation insbesondere die Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis berücksichtigen und aufzeigen, welche Hemmnisse einer stärkeren Nutzung des BAV-Förderbetrags entgegenstehen.Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung sollten weiter verbessert werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) setzt sich insbesondere dafür ein, die Geringverdienerförderung auch auf bislang nicht einbezogene Durchführungswege auszuweiten.Nächste SchritteWir bitten Sie, sich an der Evaluationsbefragung zu beteiligen. Die Teilnahme ist bis zum 30. Oktober 2026 möglich.