BAG: Kein Anscheinsbeweis durch Einwurf-Einschreiben
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 07.05.2026 (2 AZR 184/25) eine für die arbeitsrechtliche Praxis äußerst bedeutsame Entscheidung zum Nachweis des Zugangs von Schreiben getroffen. Nach den bislang veröffentlichten Informationen hat das BAG die Revision gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamburg zurückgewiesen und damit die Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines Einwurf-Einschreibens erheblich verschärft.