Entgelttransparenz
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (ETRL) soll sicherstellen, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt wird. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 7. Juni 2026 abgelaufen, ein deutscher Gesetzentwurf zur Änderung des bisherigen Entgelttransparenzgesetzes liegt aber noch nicht vor. Auch in vielen anderen EUMitgliedsstaaten ist keine fristgerechte Umsetzung der komplexen Richtlinie zu erwarten. Aus Sicht des BVDM ist auf Grund dieser massiven Umsetzungsprobleme auf europäischer Ebene ein „Stop the clock“-Mechanismus erforderlich, um eine deutliche Verlängerung der Umsetzungsfrist sowie eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie zu ermöglichen.
Ziel der Richtlinie ist es, bestehende Entgeltunterschiede – insbesondere zwischen Frauen und Männern – sichtbar zu machen und schrittweise abzubauen. Vorgesehen sind unter anderem Auskunftsrechte für Beschäftigte, Informationspflichten gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern sowie regelmäßige Berichte an eine staatliche Überwachungsstelle. Entgeltstrukturen müssen zudem so ausgestaltet sein, dass sie anhand geschlechtsneutraler, objektiver Kriterien nachvollziehbar sind. Zahlreiche Umsetzungsfragen dazu blieben bislang allerdings offen.
Aus Sicht des BVDM ist eine faire Bezahlung von Arbeitnehmern wichtig und selbstverständlich. Tarifverträge leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Die Überlastung von Betrieben mit immer neuen Pflichten und einer überbordenden Bürokratie, die durch die Entgelttransparenz-Richtlinie auf die Betriebe zuzukommen droht, sind dabei jedoch wenig hilfreich.
Kommission zur „Bürokratiearmen Umsetzung“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) hatte eine Kommission zur „bürokratiearmen Umsetzung“ der ETRL eingesetzt, die ihren Abschlussbericht im Oktober 2025 vorgelegt hat: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen/abschlussbericht-der-kommission-buerokratiearme-umsetzung-der-entgelttransparenzrichtlinie--274262
Der BVDM hat über seinen Dachverband, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die in der Kommission vertreten war, die Positionen und Interessen der Druck und Medienbranche eingebracht.
Forderung des BVDM: Schutz vor überbordender Bürokratie und Entwertung von Tarifverträgen
Zentrale Forderung des BVDM ist, dass zum Schutz der Tarifautonomie für Tarifverträge eine Angemessenheitsvermutung gelten muss. Tarifliche Vergütungssysteme verwenden geschlechtsneutrale, objektive Kriterien. Unternehmen, die solche durch die Sozialpartner ausgehandelten Vergütungssysteme anwenden, müssen sich darauf verlassen können, dass Gerichte diese anerkennen. Wenn die EURichtlinie dem deutschen Gesetzgeber keinen ausreichenden Spielraum für den Schutz von Tarifverträgen einräumt, sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine entsprechende Überarbeitung der Richtlinie einsetzen. Zudem muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass gerade kleine und mittelständische Betriebe nicht durch erhebliche bürokratische Belastungen überfordert werden. Rechtsunsicherheiten durch unklare Regelungen müssen unbedingt vermieden werden.
Der BVDM wird den weiteren Prozess kritisch begleiten und dabei die Belange der Druck- und Medienbranche aktiv einbringen. Gemeinsam mit den Landesverbänden erstellt der BVDM Materialien und Hilfsmittel, um die Mitgliedsbetriebe bei der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen zu unterstützen.

