Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Zum 1. Oktober 2022 wurde der Mindestlohn außerplanmäßig auf 12 Euro angehoben. Der bvdm hat die damit verbundene staatliche Einmischung in die Arbeit der Mindestlohnkommission deutlich kritisiert.

Der Eingriff des Gesetzgebers hat mehrere künftige Anpassungsschritte durch die Mindestlohnkommission vorweggenommen, daher ist aus Sicht des bvdm derzeit keine Erhöhung über 12 Euro angezeigt.

Dies hat der bvdm in seiner Stellungnahme zur weiteren Entwicklung des Mindestlohnes gegenüber der Mindestlohnkommission im März 2023 deutlich gemacht.

Positionen

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

Stellungnahme des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. vom 10. März 2023

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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
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