Verfall von Urlaubsansprüchen / Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers -Leitfaden für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie
Das BAG hat mit Entscheidung vom 31. Januar 2023 eine klare Leitlinie vorgegeben, bis zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber seiner Mitwirkungsobliegenheit nachkommen soll, damit er sich im Falle einer sodann eintretenden Langzeiterkrankung eines Mitarbeiters erfolgreich auf den Verfall des Urlaubsanspruchs nach der 15 Monatsfrist berufen kann.
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