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Das Branchenmodell
"Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier"
(Betriebliche Altersversorgung)
 
   

1. Organisation durch die Gerling-Pensionskasse

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Quicklinks
1. Organisation durch die Gerling-Pensionskasse
2. Vorteile des Branchenmodells gegenüber Einzellösungen
3. Produktpalette

4.

Beratung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
5. Wie können Unternehmen der Druck- und Medienindustrie am Branchenmodell teilnehmen?
   

 

Das Branchenmodell heißt "Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier" und ist eine überbetriebliche Pensionskasse. Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) und ver.di, Fachbereich Kunst, Medien und Industrie haben zusammen mit dem Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HPV) dieses Branchenmodell vereinbart, um den Unternehmen die Entscheidung über eine betriebliche Altersversorgung - zu der sie gesetzlich verpflichtet sind - zu erleichtern und gleichzeitig den Arbeitnehmern eine sichere und ertragsstarke betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Die Ausschreibung wurde durch die renommierte Beratungsgesellschaft Dr. Heubeck in Köln durchgeführt. Das Branchenmodell wird nun von der Gerling Pensionskasse organisiert.

2. Vorteile des Branchenmodells gegenüber Einzellösungen

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Der Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier bietet gegenüber Einzellösungen erhebliche Vorteile, und zwar sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Das Branchenmodell ist aufgrund seines kollektiven Charakters günstiger als die meisten Angebote zur privaten Altersversorgung. Während bei privaten Altersversorgungsverträgen oft 10 - 15 % der Beiträge für die Verwaltung gezahlt werden müs-sen, liegt beim Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier der Verwaltungskostensatz unter 5 %.
In Zeiten eines Fachkräftemangels ist eine gute und sichere betriebliche Altersversorgung auch ein Argument für Arbeitnehmer bei ihrer Entscheidung für einen zukünftigen Arbeitgeber.
Damit gibt es für ca. 400.000 Beschäftigte in der Druck- und Medienindustrie, in Verlagen und in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung, das günstiger ist als vergleichbare Modelle und damit bessere Voraussetzungen zur Schließung der in der Zukunft zu erwartenden Rentenlücke schafft, als dies durch einen persönlichen privaten Versicherungsvertrag möglich wäre.

3. Produktpalette

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Grob skizziert bietet das Branchenmodell folgende Optionen:

Im Rahmen der Pensionskasse gibt es drei verschiedene Varianten. Möglich ist zunächst einmal eine steuerfreie Beitragszahlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungs-grenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2.448 EUR im Jahre 2003). Die Beiträge werden also aus dem Bruttoeinkommen erbracht. In diesem Fall wird die Rente erst bei Auszahlung versteuert. Wenn diese 4 % ausgeschöpft sind, besteht die Möglichkeit, die Beiträge nur pauschal mit 20 % zu besteuern, was insbesondere für gut-verdienende Arbeitnehmer von Interesse ist. Bei beiden Varianten sind die Beiträge bis Ende 2008 auch sozialversicherungsfrei. Als dritte Möglichkeit kann die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden, sofern die Aufwendungen aus dem Net-toeinkommen geleistet werden.

Zusätzlich zu diesen drei betrieblichen Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Pensionskasse haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Riester-Förderung im Rahmen eines privaten Altersvorsorgevertrages zu nutzen, und zwar zu denselben günstigen Konditionen wie eine entsprechende betriebliche Altersversorgung. Die private Alterversorgung hat gegenüber der betrieblichen Alterversorgung den Vorteil, dass auf die Rentenleistungen bei Bezug keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Des Weiteren kann das in einem privaten Altersvorsorgevertrag gebildete Kapital auch zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. Dazu kann ein Betrag von mindestens 10.000 Euro und höchstens 50.000 Euro entnommen werden. Die Summe ist zinslos in monatlichen, gleich bleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres in den Altersvorsorgevertrag zurückzuzahlen. Die Möglichkeit der Anwendung dieses Entnahmemodells besteht nach dem Altersvermögensgesetz nur für private Altersvorsorgeverträge, nicht jedoch für die betriebliche Altersversorgung.

All diese Varianten werden sowohl in Form einer sicherheitsorientierten klassischen Rentenversicherung als auch in Form eines fondsorientierten Produkts angeboten. Da die Beiträge bei der zweiten Variante zu einem größeren Anteil in Aktien angelegt werden, besteht die Chance einer höheren Rendite. Gleichzeitig bergen sie ein ent-sprechend höheres Risiko. Auf jeden Fall ist aber auch bei dem fondsgebundenen Produkt sichergestellt, dass die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben. Außerdem wird mit zunehmender Laufzeit auf sichere Anlagen umgestellt (Life-Cycle).

Bei allen Produkten ist die Wahl einer Hinterbliebenenabsicherung möglich.

4. Beratung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Neben einer ausführlichen Infomappe, die die Unternehmen, soweit sie Mitglied beim vpdm sind, bereits erhalten haben, erfolgt die Beratung über ein Call-Center für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das für allgemeine Informationen und Fragen im Zu-sammenhang mit dem Branchenmodell zur Verfügung steht. Der Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier selbst ist auch im Internet zu finden (http://www.zukunftsfonds-medien-druck-papier.de) ; dort können Arbeitnehmer und Arbeitgeber alle wesentlichen Informationen zum Branchenmodell erhalten und es steht ein Internetrechner zur Verfügung, mit dem mögliche Versorgungsleistungen ermittelt werden können.

Der Verband Papier, Druck und Medien Südbaden e.V. mit dem Bundesverband Druck und Medien e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di - Fachbereich Medien, Kunst und Industrie - empfehlen sowohl den Unternehmen als auch den Beschäftigten, sich für das Branchenmodell "Zukunftsfonds, Medien, Druck und Papier" zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung stehen ausreichende Informationen zur Verfügung.

5. Wie können die Unternehmen der Druck- und Medienindustrie am Branchenmodell teilnehmen?

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Die Anmeldung der südbadischen Unternehmen zum Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier erfolgt über den Verband Papier, Druck und Medien Südbaden e.V. Die Beitrittsformulare sind bei der Verbands-Geschäftsstelle erhältlich. Nach dem Beitritt nehmen die Mitarbeiter der Pensionskasse dann Kontakt mit Unternehmen auf.

Ist ein Unternehmen bei der Pensionskasse angemeldet, so müssen lediglich die Arbeitnehmer namentlich und mit den umzuwandelnden Beträgen gemeldet werden und die jeweiligen Beträge in der Regel einmal jährlich an die Pensionskasse abge-führt werden. Eine weitere Meldung muss erst erfolgen, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Die spätere Versorgungsleistung erbringt die Pensionskasse.

Sollten sich Unternehmen für das Branchenmodell interessieren oder sich bereits für ihren Betrieb entschieden haben, nehmen diese bitte mit uns unter der Telefonnummer

0761/790 79-10 oder per e-Mail: r.goller@medienverbaende.de

Kontakt auf.

Ansprechpartner ist Herr RA Rainer A. Goller.

weitere Informationen zum Branchenmodell im Internet

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