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Das Branchenmodell
"Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier"
(Betriebliche Altersversorgung)
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| 1.
Organisation durch die Gerling-Pensionskasse
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Das Branchenmodell heißt
"Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier" und ist eine
überbetriebliche Pensionskasse. Der Bundesverband Druck und
Medien e.V. (bvdm) und ver.di, Fachbereich Kunst, Medien und Industrie
haben zusammen mit dem Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe
verarbeitenden Industrie (HPV) dieses Branchenmodell vereinbart,
um den Unternehmen die Entscheidung über eine betriebliche
Altersversorgung - zu der sie gesetzlich verpflichtet sind - zu
erleichtern und gleichzeitig den Arbeitnehmern eine sichere und
ertragsstarke betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen.
Die Ausschreibung wurde durch die renommierte Beratungsgesellschaft
Dr. Heubeck in Köln durchgeführt. Das Branchenmodell wird
nun von der Gerling Pensionskasse organisiert.
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| 2.
Vorteile des Branchenmodells gegenüber Einzellösungen |
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Der Zukunftsfonds Medien,
Druck und Papier bietet gegenüber Einzellösungen erhebliche
Vorteile, und zwar sowohl für den Arbeitgeber als auch den
Arbeitnehmer. Das Branchenmodell ist aufgrund seines kollektiven
Charakters günstiger als die meisten Angebote zur privaten
Altersversorgung. Während bei privaten Altersversorgungsverträgen
oft 10 - 15 % der Beiträge für die Verwaltung gezahlt
werden müs-sen, liegt beim Zukunftsfonds Medien, Druck und
Papier der Verwaltungskostensatz unter 5 %.
In Zeiten eines Fachkräftemangels ist eine gute und sichere
betriebliche Altersversorgung auch ein Argument für Arbeitnehmer
bei ihrer Entscheidung für einen zukünftigen Arbeitgeber.
Damit gibt es für ca. 400.000 Beschäftigte in der Druck-
und Medienindustrie, in Verlagen und in der Papier, Pappe und Kunststoffe
verarbeitenden Industrie ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung,
das günstiger ist als vergleichbare Modelle und damit bessere
Voraussetzungen zur Schließung der in der Zukunft zu erwartenden
Rentenlücke schafft, als dies durch einen persönlichen
privaten Versicherungsvertrag möglich wäre.
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3.
Produktpalette
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Grob skizziert
bietet das Branchenmodell folgende Optionen:
Im Rahmen der Pensionskasse gibt es drei verschiedene Varianten.
Möglich ist zunächst einmal eine steuerfreie Beitragszahlung
bis zu 4 % der Beitragsbemessungs-grenze der gesetzlichen Rentenversicherung
(2.448 EUR im Jahre 2003). Die Beiträge werden also aus dem
Bruttoeinkommen erbracht. In diesem Fall wird die Rente erst bei
Auszahlung versteuert. Wenn diese 4 % ausgeschöpft sind, besteht
die Möglichkeit, die Beiträge nur pauschal mit 20 % zu
besteuern, was insbesondere für gut-verdienende Arbeitnehmer
von Interesse ist. Bei beiden Varianten sind die Beiträge bis
Ende 2008 auch sozialversicherungsfrei. Als dritte Möglichkeit
kann die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden, sofern
die Aufwendungen aus dem Net-toeinkommen geleistet werden.
Zusätzlich zu diesen drei betrieblichen Finanzierungsmöglichkeiten
im Rahmen der Pensionskasse haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit,
die Riester-Förderung im Rahmen eines privaten Altersvorsorgevertrages
zu nutzen, und zwar zu denselben günstigen Konditionen wie
eine entsprechende betriebliche Altersversorgung. Die private Alterversorgung
hat gegenüber der betrieblichen Alterversorgung den Vorteil,
dass auf die Rentenleistungen bei Bezug keine Krankenversicherungsbeiträge
gezahlt werden müssen.
Des Weiteren kann das in einem privaten Altersvorsorgevertrag gebildete
Kapital auch zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet
werden. Dazu kann ein Betrag von mindestens 10.000 Euro und höchstens
50.000 Euro entnommen werden. Die Summe ist zinslos in monatlichen,
gleich bleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
in den Altersvorsorgevertrag zurückzuzahlen. Die Möglichkeit
der Anwendung dieses Entnahmemodells besteht nach dem Altersvermögensgesetz
nur für private Altersvorsorgeverträge, nicht jedoch für
die betriebliche Altersversorgung.
All diese Varianten werden sowohl in Form einer sicherheitsorientierten
klassischen Rentenversicherung als auch in Form eines fondsorientierten
Produkts angeboten. Da die Beiträge bei der zweiten Variante
zu einem größeren Anteil in Aktien angelegt werden, besteht
die Chance einer höheren Rendite. Gleichzeitig bergen sie ein
ent-sprechend höheres Risiko. Auf jeden Fall ist aber auch
bei dem fondsgebundenen Produkt sichergestellt, dass die eingezahlten
Beiträge erhalten bleiben. Außerdem wird mit zunehmender
Laufzeit auf sichere Anlagen umgestellt (Life-Cycle).
Bei allen Produkten ist die Wahl einer Hinterbliebenenabsicherung
möglich.
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4. Beratung
der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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Neben einer
ausführlichen Infomappe, die die Unternehmen, soweit sie Mitglied
beim vpdm sind, bereits erhalten haben, erfolgt die Beratung über
ein Call-Center für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das für
allgemeine Informationen und Fragen im Zu-sammenhang mit dem Branchenmodell
zur Verfügung steht. Der Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier
selbst ist auch im
Internet zu finden (http://www.zukunftsfonds-medien-druck-papier.de)
;
dort können Arbeitnehmer und Arbeitgeber alle wesentlichen
Informationen zum Branchenmodell erhalten und es steht ein Internetrechner
zur Verfügung, mit dem mögliche Versorgungsleistungen
ermittelt werden können.
Der Verband Papier, Druck und Medien Südbaden e.V. mit dem
Bundesverband Druck und Medien e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di - Fachbereich Medien, Kunst und Industrie - empfehlen sowohl
den Unternehmen als auch den Beschäftigten, sich für das
Branchenmodell "Zukunftsfonds, Medien, Druck und Papier"
zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung stehen ausreichende Informationen
zur Verfügung.
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5.
Wie können die Unternehmen der Druck- und Medienindustrie am
Branchenmodell teilnehmen?
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Die Anmeldung der südbadischen
Unternehmen zum Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier erfolgt über
den Verband Papier, Druck und Medien Südbaden e.V. Die Beitrittsformulare
sind bei der Verbands-Geschäftsstelle erhältlich. Nach
dem Beitritt nehmen die Mitarbeiter der Pensionskasse dann Kontakt
mit Unternehmen auf.
Ist ein Unternehmen bei der Pensionskasse angemeldet, so müssen
lediglich die Arbeitnehmer namentlich und mit den umzuwandelnden
Beträgen gemeldet werden und die jeweiligen Beträge in
der Regel einmal jährlich an die Pensionskasse abge-führt
werden. Eine weitere Meldung muss erst erfolgen, wenn der Arbeitnehmer
aus dem Unternehmen ausscheidet. Die spätere Versorgungsleistung
erbringt die Pensionskasse.
Sollten sich Unternehmen für das Branchenmodell interessieren
oder sich bereits für ihren Betrieb entschieden haben, nehmen
diese bitte mit uns unter der Telefonnummer
0761/790 79-10 oder per e-Mail: r.goller@medienverbaende.de

Kontakt auf.
Ansprechpartner ist Herr RA Rainer A. Goller.
weitere
Informationen zum Branchenmodell im Internet
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